entwurf

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen JOB- Trotters GmbH

gültig ab 01.01.2008

Diese AGB bilden einen grundlegenden Bestandteil des Personalüberlassungsvertrages.

Die AGB gelten auch dann, wenn der Einsatz unserer Zeitmitarbeiter mündlich vereinbart wurde. Sie gelten für die gesamte Dauer des Einsatzes.

 

Der Kunde erkennt die vorliegenden Bedingungen als für ihn verbindlich an, ist der Kunde mit den AGB nicht einverstanden So hat er uns davon sofort schriftlich in Kenntnis zu setzen. Dies gilt als Antrag auf Aufhebung der getroffenen Vereinbarung und auf Rückberufung unseres Dienstnehmers.

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil unserer Verträge Änderungen sind nur dann gültig, wenn Sie schriftlich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen vom Kunden gelten soweit Sie von diesen Bedingungen abweichen, als widersprochen und ausgeschlossen.

Die besonderen Bedingungen des einzelnen Einsatzes, wie Stundentarif Beginn und Dauer des Einsatzes usw. werden im.

vorhinein vereinbart. Sollten diese Vereinbarungen mündlich getroffen worden sein, so werden diese noch in schriftlicher Form bestätigt. Diese besonderen Bedingungen gelten ausschließlich für die Dauer des vereinbarten Einsatzes.

Unsere Stundensätze enthalten anteilig Urlaubsgeld, Krankengeld etc.

Wir behalten uns das Recht vor, einen Dienstnehmer durch einen anderen mit gleichwertig befundener Qualifikation zu ersetzen bzw einen anderen Dienstnehmer anstelle des ursprünglich vorgesehen einzusetzen.

Der unserem Kunden zur Verfügung gestellte Dienstnehmer hat mit unserem Unternehmen einen Dienstvertrag abgeschlossen, der seine Rechte und Pflichten uns und unserem Kunden gegenüber regelt. Der Dienstnehmer steht zum Kunden in keinem Vertragsverhältnis. Dies bedeutet dass der Dienstnehmer alle das Dienstverhältnis betreffende Fragen direkt mit uns abzuklären hat.

Falls unser Kunde durch besondere Umstände gezwungen ist während der Dauer des Personaleinsatzes den Ort, oder die Art der vereinbarten Tätigkeit zu ändern ist er verpflichtet uns davon direkt und unverzüglich in Kenntnis zu setzen damit wir unseren Dienstnehmer selbst neue Anweisungen geben können.

Gemäß den uns eingegangenen Verpflichtungen muss sich unser Dienstnehmer im Hinblick auf die Ausführung der im anvertrauten Arbeiten genauestens an die Anweisung unserer Kunden halten. Er hat diese Arbeiten sorgfältig gewissenhaft und gemäß den Vorschriften seines Berufes auszuführen. Der Dienstnehmer ist vertraglich verpflichtet, über alles, was ihm im Verlauf seines Einsatzes beim Kunden zur Kenntnis kommt strengstens Stillschweigen zu bewahren.

 

Der Kunde verpflichtet sich, Geräte, Materealien und Maschinen für die erforderliche Arbeit zur Verfügung zustellen und darauf zu achten, dass diese von unserem Dienstnehmer richtig gehandhabt werden.

 

Zum Schutz von Leben und Gesundheit des überlassenen Dienstnehmer sind alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und die sich auf seine Tätigkeit beziehenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen. Der Kunde hat sich auch zu vergewissern, dass unser Dienstnehmer die allgemeinen und besonderen Sicherheitsvorschriften seines Berufes kennt.

Der von uns in den Betrieb des Kunden entsandte Arbeitnehmer steht unter der Leitung, Aufsicht und Arbeitsanweisung des Auftraggebers. Im Hinblick auf diese Tatsache haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die der Arbeitnehmer währen seiner Tätigkeit beim Auftraggeber verursachen sollte. Eine Freistellung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber in Zusammenhang mit Ansprüchen die durch Arbeitnehmer durchgeführten Arbeiten erfolgen sollte, gilt als ausdrücklich vereinbart. Trotz dieser Tatsache besteht zwischen dem entsandten Arbeitnehmer und dem Betrieb des Kunden kein Arbeitsverhältnis, d.h. das sich aus dem Arbeitsrecht ergebende Direktionsrecht des Arbeitgebers liegt ausschließlich beim Auftragnehmer.

Sofern außergewöhnliche Umstände eintreten, kann der Auftragnehmer die Bereitstellung von Arbeitnehmern verschieben oder vom Auftrag ganz bzw. teilweise zurücktreten.

 

Eine Schadenersatzleistung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Unsere Dienstnehmer sind sorgfältigst ausgewählt und individuell getestet. Dennoch ist unser Kunde angehalten, sich seinerseits von der Eignung des ihm überlassenen Dienstnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen und eventuelle Beanstandungen über ihn an uns zu richten. Sollte die Arbeitskraft für andere Tätigkeiten als die vereinbarten verwendet werden, d.h., dass ein bestellter Hilfsarbeiter für Facharbeitertätigkeiten herangezogen wird, dann sind wir berechtigt, den entsprechend höheren Stundensatz in Rechnung zu stellen.

Die Mindestverrechnung bei Tageweisen Einsatz der Arbeitskräfte beträgt 5 St. pro Arbeitskraft zuzüglich Wegzeit und Fahrtgeld.

Der Arbeitnehmer wird dem Auftraggeber lediglich zur Durchführung der im Auftrag vorgesehenen Arbeiten zur Verfügung gestellt.

Im Übrigen können wir nur dafür einstehen, dass unsere Dienstnehmer für den vorgesehenen Einsatz die generelle Eignung besitzen, die sie dazu befähigt, ihre Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen zu erbringen. Eine weitergehende Haftung besteht für uns nicht.

Sonn- und Feiertage werden mit 100 % Zuschlag verrechnet. Überstundenzuschläge werden mit dem zuständigen Personalberater verhandelt und durch die Auftragsbestätigung bestätigt!

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der überlassene Dienstnehmer die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einhält und übernimmt dafür die Haftung.

 

Unsere Dienstnehmer sind durch uns bei der GKK versichert. Arbeitsunfälle sind uns mittels Unfallanzeige unverzüglich zu melden. Sollte die überlassene Arbeitskraft aus welchen Gründen immer, die nicht in unserem Machtbereich liegen (z.B. persönliche Gründe des Arbeitnehmers), nicht zur Arbeit erscheinen, können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Wir sind berechtigt, Ersatzarbeitskräfte so rasch wie möglich zur Verfügung zu stellen.

Reklamationen sind am Tage ihrer Feststellung, spätestens am nächsten Tag nach der Entstehung des die Reklamation begründeten Umstandes vorzubringen und ausschließlich an uns zu richten.

Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sowie kostenfreie Nachbesserungsarbeiten , sind ausgeschlossen.

Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung, falls der Dienstnehmer mit Geld, Wertpapieren, empfindlichen oder kostbaren Waren zu tun hat oder falls er die ihm von unserem Kunden anvertrauten Gegenstände, Maschinen, Kraftfahrzeuge und Materealien beschädigt.

Gegenüber Dritten arbeitet unserer Dienstnehmer unter der ausschließlichen Verantwortlichkeit des Kunden.

Unseren Kunden ist es untersagt, unsere Arbeitskräfte abzuwerben bzw. innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Beendigung des Dienstverhältnisses mit uns, einzustellen. Geschieht dies dennoch und wird eine Arbeitskraft eingestellt, dann besteht die Verpflichtung für 3 Monate hindurch an uns jenen Betrag zu bezahlen, der dem Durchschnitt eines Tages entspricht, der vom Kunden an uns auf Grund des vorangegangenen Vertragsverhältnisses zu bezahlen war.

Am Ende einer jeden Arbeitswoche hat der Dienstnehmer einen Stundennachweis vom Auftraggeber unterfertigen zu lassen. Diese unterfertigten Stundennachweise berechtigen uns gemäß den vereinbarten und in der entsprechenden Auftragsbestätigung angeführten Bedingungen Rechnungen zu legen.

Der Ausweis der Kommunalsteuer auf unseren Rechnungen erfolgt ohne Gewähr.

Unsere Rechnungen werden 7-tägig erstellt und an den Kunden gesandt. Die überlassenen Arbeitskräfte sind nicht berechtigt, in unserem Namen Geld- und Wertsachen bzw. Erklärungen abzugeben oder Mitteilungen für uns in Empfang zu nehmen.

Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum prompt netto Kassa – ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden 6,5 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

Fahrten und Dienstreisen für den Auftraggeber sind direkt mit dem eingesetzten Personal zu verrechnen. Bei angeordneten Fahrten mit dem PKW ist das amtliche Kilometergeld zu vergüten, bei anderen Verkehrsmitteln der tatsächliche Aufwand. Es dürfen nur Fahrzeuge mit Vollkaskoversicherung eingesetzt werden.

Alle Rechte (Patente, Gebrauchsmuster etc.). die sich aus der Tätigkeit unserer Mitarbeiter ergeben, gehen ohne Einschränkung in den Besitz des Auftraggebers über. Gegebenfalls erfolgt unter Anwendung des Arbeitnehmer-Erfindergesetzes eine Vergütung durch den Auftraggeber.

 

Im Falle eines legalen Streiks im Betrieb des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer keine Arbeitnehmer zu Verfügung.

Die Kündigungsfrist für beide Geschäftspartner beträgt eine Woche Jeweils bis zum Freitag zum Wochenende. Alls Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Graz vereinbart soweit nicht das Konsumentenschutzgesetz Verwendung findet Nach erfolgter Leistung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksam oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.


© Copyright, 2008, Job-Trotters